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VR Bank Neumünster eG
BLZ: 21290016
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Änderung der Satzung

 

Bekanntmachung gem. § 46 der Satzung der 
VR Bank Neumünster eG

 

Darstellung und Erläuterung der am 07.06.2011 durch die 
Vertreterversammlung der VR Bank Neumünster eG 
beschlossenen Satzungsänderungen.

Gegenüberstellung der Satzungsänderungen:

 

 

Nach den neuen Regeln zu Basel III sind Änderungen der 
Rahmenbedingungen für die zukünftige Anerkennung der 
Geschäftsguthaben bei Kreditgenossenschaften als Bestandteil 
des harten Kernkapitals auch auf europäischer Ebene zu 
erwarten. Um die Kernkapitalqualität der Geschäftsguthaben 
auch ab dem Jahr 2013 - dem voraussichtlichen Geltungsbeginn 
der entsprechenden Regelung - sicherzustellen, ist die Satzung 
der VR Bank Neumünster eG in § 6 "Übertragung des 
Geschäftsguthabens" und in § 10 " Auseinandersetzung" durch 
Beschluss der Vertreterversammlung am 07.06.2011 ergänzt 
worden.

Der vollständige Text der Satzung liegt in den Geschäftsstellen zur Einsichtnahme aus oder kann hier heruntergeladen werden.

Der Vorstand

Matthias Lau    Rolf Wagner