Änderung der Satzung
Bekanntmachung gem. § 46 der Satzung der
VR Bank Neumünster eG
VR Bank Neumünster eG
Darstellung und Erläuterung der am 07.06.2011 durch die
Vertreterversammlung der VR Bank Neumünster eG
beschlossenen Satzungsänderungen.
Gegenüberstellung der Satzungsänderungen:


Nach den neuen Regeln zu Basel III sind Änderungen der
Rahmenbedingungen für die zukünftige Anerkennung der
Geschäftsguthaben bei Kreditgenossenschaften als Bestandteil
des harten Kernkapitals auch auf europäischer Ebene zu
erwarten. Um die Kernkapitalqualität der Geschäftsguthaben
auch ab dem Jahr 2013 - dem voraussichtlichen Geltungsbeginn
der entsprechenden Regelung - sicherzustellen, ist die Satzung
der VR Bank Neumünster eG in § 6 "Übertragung des
Geschäftsguthabens" und in § 10 " Auseinandersetzung" durch
Beschluss der Vertreterversammlung am 07.06.2011 ergänzt
worden.
Der vollständige Text der Satzung liegt in den Geschäftsstellen zur Einsichtnahme aus oder kann hier heruntergeladen werden.
Der Vorstand
Matthias Lau Rolf Wagner

